Träger der Rathausorden 2024 sind gefunden


Seit dem Jahr 1994 verleiht die Stadt Seligenstadt Orden an verdiente Fastnachter. Der damalige Bürgermeister Rolf Wenzel führte ein, dass nach bestimmten Kriterien ein „Rathausorden“ und ein „Rathausorden für besondere Verdienste“ als Würdigung der Stadt an Fastnachts-Brauchtumspflegende verliehen werden. Er begann damit eine Tradition, die bis heute gepflegt und in Fastnachtskreisen hochgeschätzt wird. Die Ordensträger „der ersten Stunde“ waren damals: Ludwig Stadler (Turngesellschaft Seligenstadt), Karlheinz Bastkowski, (Harmonie Froschhausen), Margarete Rückert (Kath. Frauengemeinschaft Basilika-Pfarrei), Rosalinde Jäger (Kath. Frauengemeinschaft St. Marien), Gertrude Schließmann, (Kath. Frauengemeinschaft Kl.-Welzheim), Paul Rühl (Gesellschaft der Freunde), Gerhard Kemmerer (Germania 03 Seligenstadt), Richard Singer (Seligenstädter Fastnachtsfreunde). Die ersten Rathausoden für besondere Verdienste hatten damals Ferdinand Schreiner (Turngesellschaft Seligenstadt) und Hans Rückert (Harmonie Froschhausen) erhalten.

Dreißig Jahre später, nach zwei Corona-bedingten Ausfällen, heißen die Ordensträger Bernd Büddefeld (Heimatbund Seligenstadt), Dominik Stadler (Heimatbund Seligenstadt), Marie Manus (Seligenstädter Fastnachtsfreunde), Marina D`Alessio (TGS Seligenstadt), Silke Reinhard (Kolping Fastnachtsgruppe „Schlumber Bumber), Monika Zöller (kfd Seligenstadt), Bettina Wurzel (Gruppe Plastikdibbscher), Yvonne Köhler (Gruppe Burkard-Winter), Tatjana Ditzinger (Liederfreund Froschhausen), Thomas Böres (Harmonie Froschhausen) und Reiner Kemmerer (TuS Froschhausen). 

Den Rathausorden für besondere Verdienste erhält Hans-Jürgen Haberer der Harmonie Froschhausen.

Bürgermeister Dr. Bastian mit Ilka Haucke bei der Rathausordenverleihung
„Wir freuen uns, den verdienten Fastnachtern den Orden der Stadt überreichen zu dürfen. Der närrische Empfang findet mit geladenen Gästen bei uns im Rathaus statt“, so Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.



Die Voraussetzung für die Verleihung des Rathausordens ist, dass die Ordensträger 11 Jahre ununterbrochen aktiv in der hiesigen Fastnacht in hervorgehobener Position oder mit besonderen Aktivitäten tätig war. Wer mindestens 22 Jahre ununterbrochen aktiv mitgemacht hat, kann diesen Orden auch bekommen, ohne dass die Tätigkeit in hervorgehobener Position ausgeübt werden sein muss.

Noch größere Anforderungen werden an die Anwärter für die Verleihung des Rathausordens für besondere Verdienste gestellt. Dazu muss die närrische Tätigkeit in der Regel mindestens 25 Jahre ununterbrochen und in hervorragenden Positionen ausgeübt worden sein. Auch wer mindestens 35 Jahre aktiv tätig war, kann den Rathausorden für besondere Verdienste erhalten.