Neufassung der Vereinsförderrichtlinie setzt neue Schwerpunkte in der Förderung


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2023 die Neufassung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Einhardstadt Seligenstadt beschlossen.

Die drei großen Punkte der Neufassung sind:

  1. eine angemessene Erhöhung des seit 2004 unveränderten Förderbudgets
  2. die stärkere Fokussierung der finanziellen Förderung auf die Kinder- und Jugendarbeit sowie
  3. eine stärkere Unterstützung von Vereinen, die eigene oder langfristig gepachtete/ angemietete Immobilien zu unterhalten haben.

Dementsprechend wurden die Sockelbeträge der allgemeinen Vereinsförderung um 15 Prozent angehoben und um eine weitere Kategorie ergänzt. Somit erhalten die Vereine entsprechend ihrer Mitgliederzahlen zukünftig

  • 150 € mit bis zu 30 Mitgliedern,                                     
  • 295 € von 31 bis 500 Mitgliedern,                                              
  • 440 € von 501 bis 1.000 Mitgliedern
  • 600 € mit mehr als 1.000 Mitgliedern.

Fördervereine erhalten pauschal 230 €.   

Die Zuschüsse für die drei Dachorganisationen wurden ebenfalls angepasst, so dass der Heimatbund ab 2024 einen Jahreszuschuss in Höhe von 7.125 € erhält und die Vereinsringe in Froschhausen und Klein-Welzheim jeweils 3.125 €.

Bei den Förderbeiträgen für die aktive und kontinuierliche Jugendarbeit wurde der Sockelbetrag um 25 Prozent (von 127 € auf 160 €) erhöht und der pro Kopf Betrag um 20 Prozent (von 12 € auf 14,50 €).

„Eine stärkere finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen lag uns besonders am Herzen und macht mit geschätzten 11.000 Euro auch den größten Anteil der Förderbudgetanpassung aus“, erklärt Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

                  

Allgemeine Zuschüsse für Vereinsimmobilien existierten in der bisherigen Vereinsförderrichtlinie der Einhardstadt noch nicht. Daher mussten sinnvolle Kriterien als Verteilungsschlüssel gefunden werden. Für die Berechnung des Zuschusses wird zukünftig die Quadratmeterzahl zugrunde gelegt. Vereine, die eigene oder langfristig gepachtete Vereinsräumlichkeiten unterhalten, bekommen ab 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1,30 Euro pro Quadratmeter für Übungsräume (zur Ausübung von sportlichen Aktivitäten) und 0,90 Euro pro Quadratmeter für sonstige Vereinsräume

Vereine, die städtische Liegenschaften nutzen oder vertraglich geregelte Mietkostenzuschüsse erhalten, sind jedoch von der Förderung ausgenommen. Dies gilt ebenfalls für gewerblich genutzte Räume sowie Nebenräume.

„Mit der Förderung von Vereinsimmobilien möchten wir die hohen Belastungen der Vereine durch die stark gestiegenen Energie- und Unterhaltungskosten etwas abfedern. Wir gehen derzeitig von einem jährlichen Förderbudget in Höhe von maximal 10.000 Euro aus“, so der Rathauschef.

Insgesamt rechnet die Stadt mit einer Ausweitung des jährlichen Vereinsförderzuschusses für die allgemeine Vereinsarbeit in Höhe von zirka 30.000 Euro.

Allerdings wurden an anderer Stelle auch Anpassungen vorgenommen, die für einige Vereine nicht von Vorteil sein werden. So gab es bei den Zuschüssen für Übungsleiter keinerlei Anpassungen der Sätze. Vielmehr wurden die Kriterien für die Anerkennung von Übungsleitern überarbeitet und strenger gefasst. So erhalten zukünftig nur noch die Trainer einen Zuschuss als lizenzierte Übungsleiter, die vom Verein eine Vergütung erhalten. Bei Trainern, die keinerlei Vergütung vom Verein erhalten, greift nur noch die Übungsleiterpauschale.

„Das Fachamt Sport & Kultur wird in den nächsten Wochen alle Vereine ausführlich über die neuen Regelungen in der Vereinsförderrichtlinie informieren. Ebenso wird ein neues Antragsformular für die Vereinsförderung erarbeitet und den Vereinen online zur Verfügung gestellt“, erläutert Bürgermeister Dr. Bastian abschließend. „Dieser Prozess erfordert etwas Zeit. Wir bitten daher um Verständnis, dass derzeit noch keine Antragsformulare heruntergeladen werden können.“

Die neue Vereinsförderrichtlinie ist ab sofort auf dieser Homepage unter www.seligenstadt.de/buergerservice/freizeit-kultur/vereine/ einsehbar.