Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

  • Leistungsbeschreibung

    Frauenhäuser gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, unbürokratische, schnelle Hilfe. Auch die mitbetroffenen Kinder werden versorgt. Frauenhäuser bieten Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung, z. B. sind sie dabei behilflich, eine gerichtsfeste Dokumentation körperlicher Folgen der Misshandlung ärztlich attestieren zu lassen. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen, sei es von öffentlichen Ämtern, Gerichten, der Polizei, oder auch anderen spezialisierten Beratungsstellen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

    In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen des Landes Hessen und der Kommunen finanziell unterstützt.

    Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
    Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

    • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,

    • Geburts- und Heiratsurkunden,

    • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,

    • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,

    • Sorgerechtsentscheide,

    • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
    • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

    • Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBI. I S. 3513); Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz

    • Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben u. a.)


Zuständige Abteilungen