Ortsgericht Seligenstadt/ Kernstadt vom 19. Dezember bis einschließlich 5. Januar geschlossen


„Das Ortsgericht mit Zuständigkeitsbezirk Seligenstadt/ Kernstadt ist in der Zeit vom 19. Dezember bis einschließlich 5. Januar nicht erreichbar“, informiert Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

Die Notfallbesetzung ist unter der Handynummer zu erreichen:

+49 0157 86863439

Zu den Aufgaben des Ortsgerichts gehört unter anderem die Beglaubigung von Unter- oder Abschriften, die üblicherweise die Mitwirkung von Notaren erfordert. Dies ist insbesondere bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt, bei Anmeldungen zur Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von Bedeutung.

Ortsgericht Kernstadt

Auch verschiedene Schätzungen sind eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte. Auf Antrag schätzt das Ortsgericht den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen, den Wert von Nutzungen und Rechten an einem Grundstück. Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher ist auf Ersuchen des Gerichts ebenfalls dazu verpflichtet, nach dem Tod einer Person, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten oder gewöhnlichen Wohnsitz hatte, eine Sterbefallsanzeige zu erstatten. Diese enthält unter anderem die persönlichen Daten der oder des Verstorbenen, Angaben über die gesetzlichen Erben, den Wert des Nachlasses (Haus- und Grundbesitz sowie Vermögen) und das Vorhandensein eines Testaments.

Nachlasssicherungen fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Ortsgerichte. Dies insbesondere dann, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder die Gefahr besteht, dass Unbefugte sich widerrechtlich das Erbe aneignen könnten.