Kosten für Standrohrverleihung steigt


In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2022 wurde eine Änderung der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Stadt Seligenstadt beschlossen. Die Änderung beinhaltet eine Anhebung der Kaution für Standrohre zur Entnahme von Wasser aus dem städtischen Trinkwassernetz für Baumaßnahmen von derzeit 500 Euro auf 700 Euro. Dieser Schritt war nötig, da die Kosten der Standrohre, die von den Mitarbeitern der Stadtwerke selbst hergestellt werden, stark gestiegen sind. Zudem wird ab Januar 2023 eine Gebühr für die Entleihung der Standrohre in Höhe von 2 Euro pro Tag der Ausleihung erhoben.

„Hiervon versprechen sich die Stadtwerke eine schnellere Rückgabe des begrenzt zur Verfügung stehenden Materials“, erläutert Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

Des Weiteren wird die Ausleihung der Standrohre und die damit einhergehende Befreiung von der Abwassergebühr für die Befüllung von Schwimmbecken untersagt.

Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser im Sinne der Entwässerungssatzung.

Poolwasser wird in der Regel chemisch behandelt bzw. desinfiziert, unter anderem mit Chlor, Algenschutzmittel, Salz, etc. Auch aus der Umwelt kommen weitere Verunreinigungen wie Staub, Algensporen und andere Partikel hinzu. Ebenfalls wird das Poolwasser durch Sonnenschutzcremes, Haare, Schweiß und evtl. auch Körperflüssigkeiten verunreinigt.

Aufgrund dieser Veränderungen des Wassers handelt es sich bei dem zu entsorgenden Poolwasser stets um Schmutzwasser. Ein Entleeren des Pools in den eigenen Garten scheidet daher aus, das Wasser muss dem Kanalnetz zugeführt werden. Die Versickerung des Poolwassers im eigenen Garten ist verboten. Mit einer Versickerung im Garten würde das Schmutzwasser in das Erdreich abfließen und könnte danach auch ins Grundwasser gelangen. Auch könnte eine Entleerung des Pools im Garten nach einer langen Hitzeperiode dazu führen, dass der Boden die hohe Wassermenge nicht aufnehmen kann. Dies kann zu Schäden am eigenen Gebäude, Nachbargebäude oder auch Kellerräumen führen. Insbesondere bei Schäden an benachbarten Grundstücken macht sich der Einleiter schadensersatzpflichtig.

Die Veröffentlichung der Satzungsänderung erfolgt in den Amtlichen Bekanntmachungen und ist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Seligenstadt aufzufinden.