Wie in den vergangenen Jahren werden aktuell die Informationsschreiben an die Hauseigentümer zur Selbstablesung der Wasserzähler verschickt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Ihren Wasserverbrauch selbst abzulesen und den Zählerstand den Stadtwerken der Einhardstadt mitzuteilen. Dies betrifft allerdings nur den Hauptwasserzähler, nicht etwaige Unterzähler für Mietwohnungen.
Hierzu stellen die Stadtwerke ab dem 25. November 2024 verschiedene Verfahren zur Mitteilung des Zählerstandes zur Verfügung:
- Den Zäherstand online unter www.zaehlerableser.de/seligenstadt mit den zugestellten Daten eingeben. Der QR-Code im Anschreiben führt direkt auf die entsprechende Homepage.
- Die Meldung per E-Mail an ablesung@seligenstadt.de senden. Hierbei sind die für die Zuordnung notwendigen Informationen, wie Name, Adresse, Zählerstand und Zählernummer erforderlich sowie bestenfalls die mitgesendeten Daten (Objektnummer und Buchungszeichen).
- Den Zählerstand mittels ausgefüllten Antwortschreibens übermitteln.
- Die telefonische Durchgabe unter der Nummer 06182 -87 7150, hierbei sind ebenfalls die Daten des Anschreibens bereit zu halten.
Die Ablesewerte sind bis spätestens 16. Dezember 2024 zu melden, da ansonsten eine Verbrauchsschätzung vorgenommen wird. Gartenwasserzähler sind ebenfalls zu melden. Ausgenommen sind Schachtzähler, diese werden weiterhin von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke abgelesen.
Die Stadtwerke Seligenstadt weisen darauf hin, dass die Kontrolle der Wasserzähler in der Verantwortung der Hauseigentümer liegt. Zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei der Jahresverbrauchsrechnung sollten die Verbrauchsdaten des Wasserzählers im Laufe des Jahres in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Schon ein tropfender Wasserhahn oder eine undichte Toilettenspülung kann zu einem erheblichen Wassermehrverbrauch führen. Die Stadtwerke können in solchen Fällen, da das Wasser tatsächlich verbraucht wird, keine Erstattung der Gebühren vornehmen.