Wie im letzten Jahr werden Ende November Informationschreiben an die Hauseigentümer zur Selbstablesung der Wasserzähler verschickt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Ihren Wasserverbrauch selbst abzulesen und den Zählerstand den Stadtwerken mitzuteilen. Dies betrifft allerdings nur den Hauptwasserzähler, nicht etwaige Unterzähler für Mietwohnungen.
Hierzu stellen die Stadtwerke verschiedene Verfahren zur Mitteilung des Zählerstandes ab dem 22. November 2021 zur Verfügung:
1. Der Zäherstand kann online mit den zugestellten Daten eingegeben werden.
2. Die Meldung kann per E-Mail erfolgen. Hierbei ist es sehr wichtig, die für die Zuordnung notwendigen Informationen, wie Name, Adresse, Zählerstand, Zählernummer sowie bestenfalls die mitgesendeten Daten (Objektnummer und Buchungszeichen) anzugeben.
3. Den Zählerstand kann mit dem ausgefüllten Antwortschreiben an die Stadtwerke zurücksenden werden.
4. Der Zählerstand kann telefonisch durchgegeben werden. Das Bereithalten aller notwendigen Daten sowie des Anschreibens ist wichtig.
Neu ist, dass auf dem personalisierten Anschreiben ein QR-Code abgedruckt ist, der direkt auf die entsprechende Homepage zur Eingabe der Daten weiterleitet.
„Bitte beachten Sie, dass keine Zählerstände von unseren Mitarbeitern abgelesen werden“, macht Bürgermeister Dr. Daniell Bastian aufmerksam
Bitte nutzen Sie daher zeitnah, spätestens bis zum 23.12.2021, eine der vorgenannten Möglichkeiten, da ansonsten eine Verbrauchsschätzung vorgenommen wird. Bitte beachten Sie, dass Gartenwasserzähler ebenfalls von Ihnen zu melden sind und Schachtzähler von dieser Regelung ausgenommen sind, da Sie weiterhin von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke abgelesen werden.
Die Stadtwerke Seligenstadt möchten darauf hinweisen, dass die Kontrolle der Wasserzähler in der Verantwortung der Hauseigentümer liegt. Zur Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei der Jahresverbrauchsrechnung sollten die Verbrauchsdaten des Wasserzählers im Laufe des Jahres in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Schon ein tropfender Wasserhahn oder eine undichte Toilettenspülung kann zu einem erheblichen Wassermehrverbrauch führen. Die Stadtwerke können in solchen Fällen, da das Wasser tatsächlich verbraucht wird, keine Erstattung der Gebühren vornehmen.