Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht


Bei der Durchführung der Bundestagswahl, verbunden mit der Bürgermeister- sowie Landratswahl am Sonntag, den 26. September 2021, ist die Stadt Seligenstadt wieder auf die Mitarbeit von rund 150 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angewiesen.

Das Gebiet der Stadt Seligenstadt wird in 15 Wahlbezirke und 15 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem/der Wahlvorsteher/in, dem/der Stellvertreter/in und bis zu sieben weiteren Beisitzer/innen besteht. Ausschließlich wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dürfen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einen Wahlvorstand berufen werden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlungen und zählen das Wahlergebnis des Stimmbezirks aus. Als eigenständiges Organ trifft der Wahlvorstand nötige Entscheidungen selbständig und soweit erforderlich durch Abstimmung.

„Die Mitglieder des Wahlvorstandes arbeiten in zwei Schichten, so dass jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer nur einen halben Tag Wahldienst leisten muss“, erläutert Erster Stadtrat Michael Gerheim. „Ab 18:00 Uhr trifft sich dann der gesamte Wahlvorstand zur vorläufigen Ermittlung des Wahlergebnisses“.

Wer als Mitglied in einem Wahlvorstand tätig ist, erhält ein Erfrischungsgeld von 50,-- Euro, das am Wahlsonntag ausgezahlt wird.

Wer wahlberechtigt ist und sich für das Wahlehrenamt interessiert, wendet sich an das Wahlamt Seligenstadt unter der Telefonnummer 

+49 06182 87-3800

oder per E-Mail an wahlamt@seligenstadt.de.