Im April trat die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, mit der neue Verkehrszeichen eingeführt wurden. Eines dieser Verkehrszeichen verbietet den Führern mehrspuriger Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Busse, Trikes) das Überholen von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen und somit auch von Fahrrädern.
Zum Einsatz kommt dieses Verkehrszeichen seit einigen Tagen in der Würzburger Straße. Zur Verkehrsberuhigung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schüler*innen wurde der Bereich zwischen der Einhardstraße und „Am Riegelsbach“ durch eine Mittelinsel bewusst verengt. Seit geraumer Zeit bemängelt unter anderem der ADFC, dass hierdurch der erforderliche Seitenabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten wird und es zu gefährlichen Annäherungen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern kommt.
„Die StVO gibt uns mit diesem Verkehrszeichen seit kurzem ein Instrumentarium an die Hand, um das Überholen von Fahrrädern auch mittels Beschilderung zu unterbinden“, so Erster Stadtrat Michael Gerheim.
Für Missachtungen dieses Überholverbots ist nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ein Regelbußgeld von mindestens 70 EUR festgesetzt. In besonders schweren Fällen können Fahrverbote die Folge sein. Außerdem erhält der Betroffene Punkteintragungen in Flensburg.
Unmittelbar nachdem die neuen Verkehrszeichen gesetzt wurden, ermahnte die Ordnungspolizei einige Verkehrsteilnehmer/innen mündlich und wies auf die neue Verkehrsführung hin. „Vielen Fahrzeugführern sind die neuen Überholverbotszeichen gar nicht bekannt“, erklärt Ordnungspolizeibeamter Frank Bockard die häufige Missachtung.
In diesem Zusammenhang weist Erster Stadtrat Michael Gerheim darauf hin, dass innerorts grundsätzlich und auch ohne Beschilderung ein Mindestabstand von 1,5 m zu Rad fahrenden oder zu Fuß gehenden einzuhalten ist. Mit Anordnung dieses Verkehrszeichen allerdings, ist das Überholen gänzlich verboten.
Unabhängig davon müssen sich natürlich auch Radfahrer an die gültigen Verkehrsregeln halten und dürfen z.B. Einbahnstraßen nur bei gesonderter Ausnahmebeschilderung entgegen der Einbahnrichtung befahren.
