Eingang Plenargebäude Hessischer Landtag

        

Landtagswahl 2023

Landtagswahl am 08.10.2023

  • Allgemeines

    Fast 4,4 Millionen Wahlberechtigte entscheiden alle fünf Jahre bei der Wahl zum Hessischen Landtag darüber, wer sie in der nächsten Legislaturperiode regiert.  

    Hessen ist derzeit in 55 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 46 - Offenbach Land III, zu dem auch Seligenstadt gehört, umfasst die Städte Hainburg, Mainhausen, Rodgau, Rödermark und Seligenstadt.

    Auf den Landeslisten kandidieren insgesamt 745 Bewerberinnen und Bewerber, mehr als ein Drittel davon (261) sind Frauen. Folgende Landeslisten hat der Landeswahlausschuss zugelassen, nachstehend aufgelistet in der offiziellen Schreibweise und der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel aufgeführt werden (in Klammern: Gesamtzahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber/Zahl der Bewerberinnen):

    1. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU – (110/41)
    2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE – (60/32)
    3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD – (161/72)
    4. Alternative für Deutschland – AfD – (40/3)
    5. Freie Demokratische Partei – FDP – (52/18)
    6. DIE LINKE – DIE LINKE – (30/16)
    7. FREIE WÄHLER – FREIE WÄHLER – (71/18)
    8. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei – (11/4)
    9. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
      – Die PARTEI – (38/7)
    10. Piratenpartei Deutschland – PIRATEN – (12/1)
    11. Ökologisch-Demokratische Partei – ÖDP – (10/3)
    12. Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung (5/0)
    13. V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer – V-Partei³ – (7/3)
    14. Partei der Humanisten –PdH – (10/2)
    15. Aktion Bürger für Gerechtigkeit – ABG – (5/2)
    16. Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands – APPD – (16/3)
    17. Basisdemokratische Partei Deutschland – dieBasis – (18/5)
    18. Deutsche Kommunistische Partei – DKP – (25/7)
    19. DIE NEUE MITTE (3/1)
    20. Volt Deutschland – Volt – (40/12)
    21. Wählerliste Klimaliste Hessen – KLIMALISTE WÄHLERLISTE – (21/11)
  • Briefwahl

    Briefwahl ist möglich ab Montag, 28.08.2023 bis zum Freitag, 6.10.2023 um 13:00 Uhr. Über unsere Internetseite www.seligenstadt.de/briefwahl können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Das Briefwahllokal für alle, die nicht online ihre Unterlagen beantragen wollen oder können, ist im Bürgeramt, Frankfurter Str. 100, zu den dortigen Öffnungszeiten eingerichtet. Mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis.

    Beantragung von Briefwahlunterlagen

    Für die Antragstellung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    Online: Ab Montag, 28.08.2023 steht der Online-Antrag zur Verfügung unter: www.seligenstadt.de/briefwahl

    Sie benötigen dazu die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Beide Angaben finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die per Post zugestellt wird.

    Wahlschein-Beantragungen sind aber auch ohne die Angabe des Wahlbezirks und der Nummer im Wählerverzeichnis möglich.

    Alternativ können Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen, um zum Online-Antrag zu kommen:


    Wahlbenachrichtigung: Sie können den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt schicken. Entweder im verschlossenen frankierten Umschlag, per Fax (06182/879370) oder eingescannt per E-Mail an: wahlamt@seligenstadt.de.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bis spätestens Donnerstag, den 05. Oktober 2023, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss. Der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab September 2023. Wir schicken an jede gewünschte Adresse in Hessen. Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten, üblicherweise mindestens Einlieferungstag plus 1 Tag.

    Zustellung:
    Ihre Anträge in Papierform erreichen uns per Post (bitte ausreichend frankieren) oder per Fax. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

    Post:
    Einhardstadt Seligenstadt
    Wahlamt
    Marktplatz 1
    63500 Seligenstadt

    Fax:
    06182/879370

  • Erst- und Zweitstimme

    Bei der Landtagswahl haben alle Wahlberechtigten insgesamt zwei Stimmen. Eine Stimme für die Wahl des Wahlkreisabgeordneten unseres Wahlkreises 46 - Offenbach Land III und eine Stimme für die Wahl einer Landesliste (Partei). Letztere ist ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze insgesamt auf einzelne Parteien.

  • Rechtsgrundlagen

    Für die Landtagswahl gelten:

    Landtagswahlgesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (GVBl. I S. 110, 439)
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 478)

    Landeswahlordnung (LWO) In der Fassung vom 26. Februar 1998 (GVBl. I S. 101, 167)
    Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2018 (GVBl. S. 346)

  • Wahl im Wahllokal

    Die 15 Seligenstädter Wahllokale sind am 8. Oktober von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Das für Sie zuständige Wahllokal erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die per Post versandt wird, oder bei unserer Hotline unter 06182/873800.

    Die Anschriften der Seligenstädter Wahllokale lauten wie folgt: 

    Wahlbezirke   1 – 3       Riesen, Sackgasse 14, 

    Wahlbezirke   4 – 7       Merianschule, Einhardstraße 63, 

    Wahlbezirke   8 – 10     Konrad-Adenauer-Schule, Steinweg 21, 

    Wahlbezirke   21 – 23   Bürgerhaus Froschhausen, Hans-Gerstner-Straße 3 A 

    Wahlbezirke   31 -  33    Bürgerhaus Klein-Welzheim, Hauptstraße 18 

  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit

    Wahlberechtigung

    (1) Wahlberechtigt zum Hessischen Landtag ist, wer am Wahltage
     1.  Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, 
     2.  das achtzehnte Lebensjahr vollendet und
     3.  seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltage seinen Wohnsitz im Lande Hessen hat.
    Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

    (2) Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat.

    Wählbarkeit

    Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag einundzwanzig Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat.

  • Wichtige Termine

    08. Oktober 2005
    Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung - 18 Jahre

    27. August 2023
    Stichtag für die Eintragung aller Personen in das Wählerverzeichnis, die am Wahltag wahlberechtigt sind - 48 Tage vor der Wahl

    16. September 2023
    Spätester Tag, an dem die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden muss – falls Sie bis zu diesem Termin keine Benachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt, Tel. 87 3800

    06. Oktober 2023
    Letzter Tag - bis 13:00 Uhr - für die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen.

    08. Oktober 2023
    Wahltag – Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet

  • Wahlergebnisse

    Die Wahlergebnisse werden nach der Auszählung unter folgendem Link zur Verfügung stehen: Wahlergebnisse Landtagswahl 2023