Erster Stadtrat

Grußwort des Ersten Stadtrats



Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Gäste unserer Einhardstadt Seligenstadt,

ich begrüße Sie herzlich auf der offiziellen Internetseite unserer schönen Stadt am Main. 


Es freut mich sehr, dass Sie sich für Seligenstadt interessieren –eine Stadt, die Geschichte atmet, Tradition lebt und zugleich offen für die Zukunft ist. Seligenstadt ist weit über die Grenzen der Region hinaus bekannt für seine beeindruckende historische Altstadt mit malerischen Fachwerkhäusern, verwinkelten Gassen und dem beeindruckenden Ensemble rund um die Einhardsbasilika und das ehemalige Benediktinerkloster. Als Einhardstadt erinnern wir mit Stolz an unsere bedeutende Vergangenheit – und verbinden diese mit einem lebendigen und modernen Stadtleben. Touristinnen und Touristen aus nah und fern schätzen Seligenstadt als Ort zum Verweilen, Genießen und Entdecken. Unsere zahlreichen Feste, das vielfältige kulturelle Angebot und die Gastfreundschaft unserer Bürgerinnen und Bürger machen jeden Besuch zu einem besonderen Erlebnis.


Ebenso wichtig ist mir der enge Austausch mit unserer Bürgerschaft – denn die Zukunft unserer Stadt gestalten wir nur gemeinsam. Ein besonderes Anliegen ist uns auch der digitale Service. Auf dieser Homepage finden sie viele wichtige Informationen, Formulare und aktuelle Meldungen– schnell, unkompliziert und rund um die Uhr erreichbar. Damit möchten wir Ihnen Wege erleichtern und Ihnen einen modernen Zugang zur Verwaltung in unserer Stadt bieten. Ich lade Sie herzlich ein: Erkunden Sie Seligenstadt digital – und hoffentlich bald auch persönlich. Lassen Sie sich begeistern von der einzigartigen Atmosphäre, dem reichen kulturellen Erbe und der Lebensfreude, die unsere Stadt auszeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Oliver Steidl

Erster Stadtrat der Einhardstadt Seligenstadt

  • Zur Person Oliver Steidl

  • Funktion des Ersten Stadtrats

    Der Erste Stadtrat ist nach der Hessischen Gemeindeordnung der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, wird jedoch nicht direkt durch die Bürger sondern durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Seine Amtszeit dauert 6 Jahre, Wiederwahlen sind zulässig. In Seligenstadt wird dieses Amt hauptamtlich wahrgenommen. Es kann jedoch auch ehrenamtlich ausgeübt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadtverordnetenversammlung über die Hauptsatzung.

    Der Aufgabenbereich (Dezernat) des Ersten Stadtrats wird durch den Bürgermeister festgelegt. Er ist verantwortlich für die Bereiche Liegenschaften, Ordnungs- und Umweltamt, Standesamt und Amt für soziale Infrastruktur.

Ämter des Dezernates II.

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