Bebauungsplan Nr. 89 "Südring"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. der Richtlinien der Einhardstadt Seligenstadt für die vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung sowie §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Hiermit macht die Einhardstadt Seligenstadt bekannt, dass gemäß den Richtlinien für die vorgezogene Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer öffentlichen Versammlung
am Donnerstag, den 21.08.2025 um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus Riesen, Sackgasse 14 (Riesensaal)
stattfindet.
Präsentation zur öffentlichen Veranstaltung
Im Anschluss an die öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung wird der Bebauungsplanvorentwurf Nr. 89 "Südring"
vom 22.08.2025 bis einschließlich 23.09.2025 im Rathaus der Einhardstadt Seligenstadt
Marktplatz 1, Amt für Bau und Stadtentwicklung, Ebene 4, Zimmer 4.02 zur jedermann Ansicht öffentlich ausgelegt.
Amtliche Bekanntmachung (Offenbach Post 09.08.2025)
Planunterlagen
Planzeichnung - Vorentwurf März 2025
Textliche Festsetzungen März 2025
Begründung März 2025
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung April 2025
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag März 2025
Verkehrstechnische Untersuchung Februar 2025