Aufstellung von Lärmaktionsplänen/ Anregungen und Wünsche gefragt


Erster Stadtrat Michael Gerheim macht auf eine Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt aufmerksam. Diese betreffen die Lärmaktionspläne Hessen und gibt den Einwohner/innen die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen am Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmkarten für: 

  • die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
  • die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
  • die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.  Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für das Gebiet der Einhardstadt Seligenstadt ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Erster Stadtrat Michael Gerheim weist darauf hin, dass im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans die Möglichkeit besteht, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll. Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.