Änderungen an vorhandener Altstadt-Gestaltungssatzung zu Gunsten des Klimaschutzes


„Die Seligenstädter Altstadt ist in ihrer Gesamtheit ein Schmuckkästchen und sicherlich eine der sehenswertesten Innenstädte in ganz Hessen. Es ist sehr positiv, dass sie nach dem hessischen Denkmalschutzgesetz und der städtischen Gestaltungssatzung als Gesamtanlage unter Schutz gestellt ist. Allerding auch eine solche wegweisende Gestaltungssatzung, die in ihrem Kern aus dem Jahr 1991 stammt, muss irgendwann auf den Prüfstand und neuen Gegebenheiten, wie etwa klimatischen Anforderungen, angepasst werden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung haben wir eine Überarbeitung angestrebt und nun einen Änderungsentwurf vorliegen. Damit würde unter bestimmten Voraussetzungen der Weg beispielsweis für Solaranlagen frei. 

"Die Einhardstadt Seligenstadt übernimmt damit eine Vorreiterrolle unter den historischen Fachwerkstädten“, berichtet Bürgermeister Dr. Daniell Bastian.

Am 16. Mai findet dazu um 18 Uhr eine öffentliche Infoveranstaltung im Bürgerhaus Riesen statt, bei dem der mit der oberen und unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmte Entwurf vorgestellt wird. Jederzeit können Fragen schon vorab per Mail an stadtentwicklung@seligenstadt.de gerichtet werden.

Sollte der Entwurf von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen werden, bedarf es vor Anbringung von erneuerbaren Energieanlagen genau wie bei anderen baulichen Veränderungen nach wie vor einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Allerdings können die Verfahren dann deutlich zügiger abgearbeitet werden. Die bereits vorliegenden Anträge zur Anbringung einer Anlage werden nach Satzungsbeschluss erneut geprüft.