Anträge auf städtische Förderung der Seniorenarbeit 2022 können gestellt werden


Auf den Antragschluss für die Gewährung der Zuschüsse für Seniorenarbeit weist Bürgermeister Dr. Daniell Bastian hin: „Das ist der 1. Juli, also bitte nicht verpassen“. 

Bereits 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung die Richtlinien zur Förderung der Seniorenarbeit beschlossen und im Jahr 2019 mit einer Neufassung bestätigt.

Mit den Richtlinien zur Förderung der Seniorenarbeit möchte die Stadt Seligenstadt alle Gruppen unterstützen, die durch ihre Arbeit vielfältige Angebote für die Generation 60 + anbieten und ihnen so eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen. Jährlich haben zwischen neun und zwölf Seniorengruppen oder Vereine einen Antrag auf Aufnahme in die Seniorenarbeitsförderliste und somit auf Gewährung eines Zuschusses gestellt. Alle eingegangenen Anträge wurden vom Magistrat bewilligt, sofern sie die Mindestanforderungen erfüllten. Zuschüsse werden sowohl für die allgemeine Seniorenarbeit als auch für investive Maßnahmen gewährt. Folgende Anforderungen werden gestellt:

Zu dem Seniorenkreis müssen mindestens 15 Seniorinnen/Senioren gehören und die Treffen regelmäßig mindestens einmal im Monat stattfinden. Seligenstädter Vereine, die eine kontinuierliche Seniorenarbeit leisten, können ebenfalls einen Zuschuss erhalten.

„Auch wenn in Zeiten mit Kontaktbeschränkungen nicht immer alle Voraussetzungen erfüllt werden konnten, lohnt es sich, einen Antrag zu stellen,“ rät der Rathauschef.

 

Die Anträge auf Förderung der Seniorenarbeit und die entsprechenden Richtlinien finden Interessierte auf der städtischen Homepage oder können im Rathaus bei der Seniorenberatung angefragt werden. Auskünfte erteilt Anke van den Bergh:

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