Neuer Ortsgerichtsvorsitzender für Froschhausen


Martin Schwarz ist der neu gewählter Ortsgerichtsvorsteher für den Ortsgerichtsbezirk II (Froschhausen), informiert Bürgermeister Dr. Daniell Bastian. Schwarz tritt die Nachfolge von Ludwig Nutt an und wird das Amt für zehn Jahre ausüben. Er wurde zwischenzeitlich vom Direktor des Amtsgerichts Seligenstadt ernannt.

Die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften, die üblicherweise die Mitwirkung von Notaren erfordert, ist ein wichtiger Service, den die Ortsgerichte für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Dies ist insbesondere bei Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt, bei Anmeldungen zur Eintragung in das Handels- oder Vereinsregister sowie bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von Bedeutung. Auch verschiedene Schätzungen sind eine vielgenutzte Dienstleistung der Ortsgerichte. Auf Antrag schätzt das Ortsgericht den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen, den Wert von Nutzungen und Rechten an einem Grundstück. Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher ist auf Ersuchen des Gerichts ebenfalls dazu verpflichtet, nach dem Tod einer Person, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten oder gewöhnlichen Wohnsitz hatte, eine Sterbefallanzeige zu erstatten. Nachlasssicherungen fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Ortsgerichte.