Jahresrückblick 2021 des Ordnungs- und Umweltamtes


Ordnungsbehörde 

Im Jahr 2021 wurden durch das Gewerbeamt 249 Gewerbeanmeldungen, 170 Gewerbeabmeldungen und 76 Gewerbeummeldungen vorgenommen. Im Gegensatz zum letzten Jahr ist die Anzahl der Gewerbeanmeldungen wieder leicht um 16 gestiegen. Die Gewerbeabmeldungen gingen zeitgleich leicht zurück.

Insgesamt sind bei der Stadt Seligenstadt im Jahr 2021 aktuell 2.687 Gewerbebetriebe angemeldet. Das sind 76 mehr als noch im Vorjahr.

 Die Anmeldungen für Gaststätten, welche entsprechend das Verwaltungsverfahren nach dem Hessischen Gaststättengesetz durchlaufen haben, ging hier in diesem Jahr zurück. Im Jahr 2020 wurden noch neun Gaststätten angemeldet, im Jahr 2021 beläuft es sich nur noch auf vier. Die Anzahl der vorübergehenden Gaststättenbetriebe, welche beispielsweise für Vereinsfeste beantragt werden, gingen coronabedingt gegenüber dem Vorjahr noch weiter zurück. Hatte das Ordnungsamt im Jahr 2019 noch 97 Anzeigen erhalten, reduzierten sich diese im Jahr 2020 schon auf 46 und im Jahr 2021 lagen lediglich noch 33 Anzeigen vor. 

Plakat Hochzeitfesttag 2021

Davon betroffen waren auch die Großveranstaltungen des Gewerbevereins Seligenstadt. Von den drei geplanten und beantragten Veranstaltungen konnte nur der Seligenstädter Hochzeitsfesttag am 24.10.2021 stattfinden. Dieser wurde durch ein umfangreiches Abstands- und Hygienekonzeptes auf dem Marktplatz sowie 2G-Regel im Riesensaal ermöglicht.

Das Weinfest sowie der schon fertig geplante Adventsmarkt wurden pandemiebedingt durch den Gewerbeverein abgesagt. Auch der Heimatbund und die Fastnacht-treibenden Vereine haben Ihre Veranstaltungen komplett absagt.

Im Jahr 2021 musste lediglich eine Notbestattung durch die Ordnungsbehörde durchgeführt werden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr kümmert sich die Stadt um die Totensorge, wenn die hierzu Berechtigten bzw. Verpflichteten nicht auffindbar oder bekannt sind. 

Verkehrszeichen Bewohnerparken

Den Altstadtbewohner*innen wurden 620 Parkvignetten erteilt. Diese berechtigen zum Parken innerhalb des Zonenhaltverbots in der Seligenstädter Altstadt.

 



Für schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde wurden in diesem Jahr 18 blaue Parkausweise erteilt. Drei Parkerleichterungen wurden für schwerbehinderte Menschen erteilt, welche einer besonderen Gruppe angehören. Zu diesen Personenkreisen zählen schwerbehinderte Menschen, die beispielsweise an Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen, des Herzens oder der Atmungsorgane leiden oder welche an Morbus Crohn erkrankt sind. Sie erhalten nach Prüfung durch das Versorgungsamt einen orangenen Parkausweis, welcher dazu berechtigt beispielsweise für die Dauer bis zu drei Stunden im eingeschränkten Haltverbot oder Zonenhaltverbot zu parken. Ebenso dürfen Parkplätze mit Parkscheinautomaten durch diese Personen unentgeltlich genutzt werden.

Das Nutzen der Parkplätze mit dem Rollstuhlfahrersymbol oder das Parken im absoluten Haltverbot ist allerdings nur den Personen gestattet, welche im Besitz des blauen Parkausweises sind. Es wurden 24 Ordnungswidrigkeiten- sowie Zwangsgeldverfahren eingeleitet. Diese betreffen im Wesentlichen Verstöße gegen die Gewerbeordnung, wildes Plakatieren oder werden bei Verursachen von vermeidbarem und unzulässigen Lärm eingeleitet.

Hundepfoten liegend

Zehn Personen erhielten die Erlaubnis zum Halten und Führen von gefährlichen Hunden nach der Hundeverordnung. Folgende Rassen sind aktuell als gefährlich eingestuft: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Aber auch andere Rassen können zu den gefährlichen Hunden zählen, wenn sie beispielsweise ohne erkennbaren Grund einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen oder gar getötet haben.

Im Rahmen des Versammlungsgesetzes wurden zwei Versammlungen bzw. Mahnwachen auf dem Marktplatz bearbeitet.

Ansonsten haben die ständigen Änderungen der Corona-Regeln viele Kapazitäten gebunden. Zum einen, um Fragen von Gewerbetreibenden, Veranstaltern, Kunden etc. zu beantworten, zum anderen für die Kontrollen in den Gaststätten, im Einzelhandel usw.

Im Frühjahr wurden die Wegweiser für das Parkleitsystems in der Kernstadt von Seligenstadt montiert. Die Maßnahme wurde mit der Installation der Startbeschilderung im November 2021 abgeschlossen. Die Beschilderung soll auswärtige Besucher der Stadt zu den großen Parkeinrichtungen leiten, die sich am Rande des Altstadtgebiets befinden. Dadurch soll die Altstadt von Parksuchverkehr entlastet werden. Für die Beschaffung der Verkehrszeichen und Montage einschließlich Tiefbauarbeiten hat die Stadt insgesamt rund 22.000 € aufgewendet.

Auf einem Streckenabschnitt der L 3065 wurde aus Gründen des Lärmschutzes die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Nachdem Lärmberechnungen von Hessen Mobil für einen Teil der Landesstraße eine erhebliche Lärmminderung durch eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h ergeben hat, wurden auf der Kapellenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit ganztägig auf 30 km/h angeordnet. Im weiteren Verlauf der L 3065 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Nachtstunden auf 30 km/h reduziert. Dies betrifft Teile der Jahnstraße sowie Teile der Steinheimer Straße. Die Maßnahme war ein Ergebnis des Lärmminderungsplans Südhessen.

Ordnungspolizei 

Bei regelmäßigen Kontrollen wurden 7.700 Verwarnungen für falsch geparkte Fahrzeuge verhängt. Diese parkten entweder im Haltverbot, auf Behindertenparkplätzen, im Bereich einer Einmündung oder haben vergessen, eine Parkscheibe auszulegen bzw. die Parkgebühr zu entrichten. Sollte jemand mal seine Parkscheibe vergessen haben, unsere Ordnungspolizisten können hier seit dem Sommer aushelfen.

 

Für abgelaufene Hauptuntersuchungen, nicht umgemeldete Fahrzeuge, Abschleppvorgänge oder falsch ausgeführte Verkehrsbeschränkungen wurden weitere 400 Verfahren eröffnet. In diesem Zusammenhang bittet die Ordnungspolizei darauf zu achten, dass bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk auch die Kraftfahrzeuge in der Zulassungsstelle umzumelden sind. Eine rechtzeitige Anmeldung der Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung spart ebenfalls nicht nur unnötige Bußgelder, sondern trägt auch erheblich zur Verkehrssicherheit bei.

Von den stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in der Offenbacher Landstraße, die seit Mai 2021 wieder in Betrieb ist, der Seligenstädter Straße sowie der Hauptstraße wurden 1.400 Geschwindigkeitsverstöße ermittelt. Davon waren die meisten im Bereich der Verwarnungen bis 35 Euro. Zehn Verstöße wurden zur Anzeige gebracht, wovon drei zu Fahrverboten führten.

Insgesamt 2.400 Verwarnungen und 70 Bußgelder wurden bei 34 mobilen Messungen mit dem Radarfahrzeug festgestellt. Dabei wurden 123 km/h als höchste Geschwindigkeit ermittelt und drei Fahrverbote auferlegt.

Umweltamt

Bei der jährlichen Baumkontrolle wurden 2.700 Bäume von einem Sachverständigen einzeln einer Sichtprüfung unterzogen. Hierbei wird genau auf Totholz in der Baumkrone, morsche Stellen und Pilze an den Bäumen geachtet sowie darauf überprüft. Daraus ergeben sich dann Maßnahmen, die der Erhaltung und der Verkehrssicherheit der Bäume dienen. Diese reichen von Totholzentfernung über Kronensicherung und -rückschnitt und im ungünstigsten Fall bis zur Fällung eines Baumes.

 

Flyer Baumspende

Im Stadtgebiet wurden 30 Bäume nachgepflanzt. Über das Projekt ein Baum für unsere Stadt konnten zusätzlich weitere 17 Bäume gepflanzt werden. Erster Stadtrat Michael Gerheim und das Umweltamt bedanken sich bei allen Spendern für ihr Engagement.

 

Gemeinsam mit der Seligenstädter Pflegegemeinschaft wurden an Breitenbach, Flut-, und Werniggraben die Vegetation zurückgeschnitten und die Profile der Bachläufe stellenweise nachgearbeitet.

Gesäuberter Stadtmühlbach

Ein besonderes Augenmerk lag in 2021 auf der Profilierung des Stadtmühlbaches. Hier wurde das Bachbett gesäubert, die Vegetation zurückgeschnitten und der Bach von illegalem wildem Müll und Gartenschnittablage gereinigt. Die Arbeiten wurden durch die Stadtwerke Seligenstadt durchgeführt.

 

Außerdem konnte am Klinggraben in Froschhausen die Grabensohle wieder freigestellt werden und die restlichen Baumschäden aus 2019 behoben werden.

Auch in 2021 konnte dank interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Mainhausen, Babenhausen und der Verbraucherzentrale Hessen die monatliche Energieberatung beibehalten werden.

Nachdem es die Corona-Zahlen wieder ermöglicht haben, fand im November der erste Workshop zur Fortschreibung eines Seligenstädter Klimaschutzkonzepts statt. Teilnehmer dieses Workshops waren Damen und Herren aus Stadtverordnetenversammlung, Magistrat und Stadtverwaltung. Inhalt des Workshops war es, auf einer breiten Basis mit den Entscheidungsträgern Prioritäten für ein künftiges zielgerichtetes Handeln im Sinne des Klimaschutzes zu entwickeln.

Mehrwegpfandsystem von HEAG FairCup GmbH

Gemeinsam mit vier Gewerbetreibenden im Altstadtbereich wurde ein Pfandbechersystem initiiert. Immer mehr ToGo-Becher, Eisbecher oder sonstige Behältnisse, für Getränke oder Snacks für Unterwegs landen bestenfalls in den städtischen Abfallkörben oder gar daneben bzw. in den städtischen Anlagen. Dies gilt es zu reduzieren. Nach dem Grundgedanken „Vermeidung geht vor Entsorgung“ ist das Pfandbechersystem der Versuch, die Entstehung von Abfällen grundsätzlich zu vermeiden. Die Stadt hofft nun, dass sich weitere Betriebe daran anschließen, damit das Rücknahmesystem besser funktioniert und ggf. auch durch Automaten verdichtet werden kann.

Abfallwirtschaft

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 1.700 t Biomüll eingesammelt und an Restmüll fielen 2.600 t an. An Altpapier wurden ca. 1.300 t eingesammelt und verwertet.

Im Laufe des Jahres 2021 wurden 1.700 Anträge auf Sperrmüllabholung gestellt. Insgesamt wurden 650 Tonnen an Haussperrmüll entsorgt und verwertet.

Insgesamt wurden somit Abfälle von rund 6.250 t in Seligenstadt entsorgt.

Im Bereich Abfallwirtschaft wurden die Dienstleistungsverträge für die Entsorgungen von Restmüll-, Papier- und Biomüll neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte auf Grund des zu erwartenden Auftragsvolumens europaweit. Leider haben sich auch im Abfallsektor die Preise zwischenzeitlich erhöht. Der Auftrag wurde an den seitherigen Dienstleister vergeben, da dieser das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Der Haushaltsplan im Bereich Abfallwirtschaft weist aktuell ein Defizit aus. Daher mussten die Abfallgebühren neu kalkuliert werden. Zum 01.01.2022 werden die Abfallgebühren angehoben, da die Rücklagen aufgebraucht sind. Es ist mit einer Steigerung von bis zu 34 % zu rechnen. Damit sind die Abfallgebühren für die Haushaltsmüllgefäße wieder in dem Bereich, den sie vor der Gebührensenkung in 2018 bereits hatten.