Briefwahl seit dem 1. Februar möglich


Für die anstehende Kommunalwahl am 14. März gibt es seit dem 1. Februar die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl. Die Wahl kann also zu Hause getroffen und im Anschluss im ordnungsgemäß verschlossenen, bereits freigemachten Umschlag im Rathaus, im Bürgeramt, in den Verwaltungsstellen oder in einem beliebigen Post-Briefkasten eingeworfen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung, direkt im Bürgeramt in der Frankfurter Straße zu wählen. Dort steht eine verschlossene Wahlurne bereit. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei und Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

„Aufgrund der Ansteckungsgefahren in der Corona-Pandemie bitte ich eindringlich, rege von der Möglichkeit des Wählens per Brief von zu Hause aus Gebrauch zu machen. Natürlich haben wir für die Wahllokale am Wahlsonntag sorgfältige Vorkehrungen getroffen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, aber dennoch ist der geschützte Raum in den eigenen vier Wänden die sicherste Variante“, so Erster Stadtrat Michael Gerheim.

QR-Code zum Beantragen eines Online-Wahlscheins

Für die Briefwahl bedarf es eines Wahlscheines. Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Beantragung über die Internetseite der Stadt Seligenstadt  oder mittels eines QR-Codes.

Die Wahlscheinbeantragung kann aber auch, nach vorheriger Terminvereinbarung, direkt im Briefwahlbüro im Bürgeramt in der Frankfurter Straße 100 erfolgen. Dort befindet sich zur direkten Stimmabgabe eine Wahlurne. Mitzubringen ist die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung. Mit der erhalten die Wahlberechtigten entsprechend des Wahlrechts (Kommunalwahl, Kreistagswahl, evtl. Ausländerbeiratswahl) die Stimmzettel sowie die dazugehörigen Unterlagen. Diese füllen sie in den dort aufgestellten Wahlkabinen aus, kuvertieren sogfältig gemäß Vorlage und werfen den Wahlbrief in die dort aufgestellte Wahlurne. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Unterlagen mit nach Hause zu nehmen und dort in Ruhe auszufüllen.

Wer kann den Wahlschein beantragen?

Wahlscheine können von allen in das Wählverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12. März 2021, 13:00 Uhr, beim Magistrat der Stadt Seligenstadt, im Bürgeramt, Frankfurter Str. 100, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig! Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein. Die angeforderten Briefwahlunterlagen werden nach Beantragung innerhalb von zwei Tagen nach Hause gesandt. Ein bereits freigemachter Wahlbrief-Umschlag für die Rücksendung wird mit den Wahlunterlagen mitgesandt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden jedem Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 zugestellt.

Es ist ferner möglich, für die Abholung der Briefwahlunterlagen eine Person zu bevollmächtigen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Bevollmächtigung (auch hierfür findet sich ein Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) und der Bestätigung des Bevollmächtigten bei Abholung, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auch Ehe- oder Lebenspartner benötigten die Vollmacht des Partners!

Wählerinnen und Wähler, die bis zum 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, jedoch wahlberechtigt sind, sollten sich beim Wahlamt der Stadt Seligenstadt telefonisch unter 06182/87 3800 melden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Erteilung des Wahlscheines zur Durchführung der Briefwahl in Ausnahmefällen noch am Wahlsonntag in der Zeit von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr im Wahlamt im Rathaus, Marktplatz 1, gestellt werden. 

Darüber hinaus kann jeder Wahlberechtigte die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen. Hierfür kann das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 22. bis 26. Februar 2021 im Wahlamt eingesehen werden. Die Möglichkeit einer Einsichtnahme nach dem 26. Februar 2016 besteht nicht.

Damit sich die Wählerinnen und Wähler vor der Stimmabgabe mit dem umfangreichen Wahlsystem der Kommunalwahl vertraut machen können, werden Muster der Stimmzettel der Kreiswahl und der Stadtverordnetenwahl am 6./7. Februar in einer Sonderausgabe des Seligenstädter Heimatblatts an alle Haushalte verteilt. Die Musterstimmzettel informieren auf der Rückseite über die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe. Bei Bedarf werden vom Wahlamt und im Bürgeramt der Stadt Seligenstadt weitere Musterstimmzettel ausgegeben.

Für den Wahlsonntag werden noch Wahlhelfer/innen gesucht. Interessent*innen können sich per Email

oder telefonisch 

+49 06182 87-3800

melden.