Mainfähre "Stadt Seligenstadt"

Bereits im neunten Jahrhundert existierte eine ständige Verbindung über den Main:
Das Seligenstädter Kloster hatte das Recht, Personen, Wagen und Tiere auf die andere Seite überzusetzen; gegen Geld oder Naturalien wurde dieses Recht weitergegeben.

Im Laufe der Jahrhunderte entwickelte sich aus dieser Tradition die sogenannte "Fährgerechtigkeit": Das Recht zum Betrieb der Fähre verblieb viele Jahre in der gleichen Familie und wurde gleich einem Erbrecht an die folgende Generation weitergegeben.

Mit der Auflösung des Klosters im Jahre 1803 ging das Fährrecht auf das Großherzogtum Hessen über, der Fährbetrieb wurde verpachtet.
Im Jahr 1868 übernahm die Stadt Seligenstadt für 4.000 Gulden alle Rechte und Privilegien zur Mainfahrt von den damaligen Fährleuten, anschließend wurde das Fährrecht an den jeweils Höchstbietenden verpachtet.

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg entschloss sich Seligenstadt, die Fähre in eigener Regie zu betreiben. Bei der Schiffsbauergesellschaft in Erlenbach wurde ein neues, noch unmotorisiertes Fährboot bestellt, das 1957 zu einer freilaufenden Fähre umgerüstet wurde. Im Jahre 1971 schlug dann die große Stunde der "STADT SELIGENSTADT": Seit ihrer Jungfernfahrt im Mai 1971 ist das 28 Meter lange und neun Meter breite Schiff nahezu ununterbrochen im Einsatz.
Bisher wurde die Fähre nur durch einige wenige Launen der Natur an der Überfahrt gehindert. Dem Engagement der Fährmannschaft mit Unterstützung des Bauhof-Teams ist es zu verdanken, dass aus technischen Defekten keine längeren Ausfallzeiten resultierten.

Die derzeitige Betriebserlaubnis bis zum Jahre 2010 garantiert, dass Berufspendler und Touristen auch künftig nicht auf ihr Stückchen maritimes Flair im Herzen von Seligenstadt verzichten müssen.

 

 

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