Spielapparatesteuer
Berechnung
die Steuer beträgt zu § 2 a) Spielapparatesteuersatzung
in Spielhallen in Gaststätten
für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
je Kalendermonat und Gerät 12 v.H. der Bruttokasse 12 v.H. der Bruttokasse
für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit
je Kalendermonat und Gerät 6 v.H. der Bruttokasse 6 v.H. der Bruttokasse
max. 25,00 Euro max. 15,00 Euro


