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Tulpen im Klostergarten

Kfz-Zulassungsstelle

Auto

Das Bürgerbüro mit Zulassungsstelle ist in die Frankfurter Str. 100 (Fachmärktezentrum) umgezogen.

Achtung:
Seit 01.07.2008 müssen Fahrzeuge vorgeführt werden! Informationen, welche Fahrzeuge einer Vorführung bedürfen, erhalten Sie im

 

Bürgerbüro
mit Zulassungsstelle
Frankfurter Straße 100
63500 Seligenstadt
Telefon:
06182 / 87 - 306

Fax:
06182 / 87 - 310

E-Mail:

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Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle sind:

Montag                   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch                 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag           08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag                    08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

oder beim

Kreis Offenbach
Kreisausschuss
Wermer-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach
Telefon:
06074/8180-0

Fax:
06074/8180-6666

E-Mail:

Internet:

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Benötigte Unterlagen zur Anmeldung eines Personenkraftwagens
  • Gültiger Personalausweis im Original oder
  • Gültiger Reisepass im Original mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
    eine Überprüfung der Meldedaten kann auch durch die Zulassungsbehörde erfolgen (Gebühr 8 Euro)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)
  • Ausgefüllte Deckungskarte oder EVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) der Versicherung
  • Bei Umschreibung die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) und die bisherigen Kennzeichen
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein), alter Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
  • Einzugsermächtigung und Vollmacht
  • Die HU (Hauptuntersuchung)
  • Gegebenenfalls das Fahrzeug

 

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Abmeldung)

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Benötigte Unterlagen zur Abmeldung eines Personenkraftwagens

Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis
  • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
  • bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis
  • Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Weitere Informationen können Sie gerne unter folgender Internetadresse des Kreises Offenbach abrufen:
www.kreis-offenbach.de (unter Bürgerservice, Thema: Auto und Verkehr, Aufgabe: Kfz-Zulassung)

Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Zulassungsbehörde Dietzenbach:
http://www.kreis-offenbach.de/index.phtml?object=adr|110.2218

Kfz-Zulassung:
http://www.kreis-offenbach.de/index.phtml?object=baf|110.17

Kfz-Kennzeichen - ersetzen:

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, sind Sie verpflichtet, am Fahrzeug neue Kennzeichen anbringen zu lassen. Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Weitere Informationen bzw. die komplette Leistungsbeschreibung finden Sie im Hessenfinder unter dem Link:
Hessenfinder
Suchbegriff: Kfz-Kennzeichen - ersetzen

Kennzeichen ersetzen

Umweltzone Frankfurt am Main

Mit dieser Maßnahme sollen die Feinstaubkonzentrationen gesenkt werden. In der ersten Stufe zur Einführung der Umweltzone dürfen nur noch Kraftfahrzeuge einfahren, die mit einer gelben oder grünen Feinstaubplakette gekennzeichnet sind.
Aktuelle Informationen zur Frankfurter Umweltzone (ab 01.10.2008) finden Sie unter:
www.umweltzone.frankfurt.de

Verfügbare Formulare

Vollmacht für Kfz-Zulassungsangelegenheiten für gewerbliche Halter mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Vollmacht Kfz gewerblich

Vollmacht für Kfz-Zulassungsangelegenheiten für private Halter mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Vollmacht Kfz privat

Einzugsermächtigung ohne Vollmacht
Einzugsermächtigung ohne Vollmacht