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Vereinsförderung für Seligenstädter Vereine, Verbände

Vereinsförd2013

Die Stadt Seligenstadt gewährt an Seligenstädter Vereine, Verbände einen Zuschuß als Vereinsförderung. Die genauen Modalitäten und Erfordernisse für eine Zuschussgewährung können Sie den Jugend- und Vereinsförderungsrichtlinien entnehmen.

Es muß jährlich ein Antrag auf Aufnahme in die Vereinsförderungsliste - bis spätestens 01.07. eines jeden Jahres - gestellt werden. Alle nach diesem Stichtag eingehenden Anträge können für das entsprechende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Der Antrag wird auch nicht für das nächste Jahr vorgemerkt, sondern muß im folgenden Jahr erneut innerhalb der Frist gestellt werden.

Ende eines jeden Jahres wird die Aufnahme in die Vereinsförderungsliste geprüft und die sich ergebende Vereinsförderungsliste wird den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Hieran schließt sich die Auszahlung des bewilligten Betrages an die jeweiligen Vereine an.

Neben diesen Zuschüssen für die laufende Vereinsarbeit kann eine Förderung für investive Maßnahmen, zur Anschaffung von Gegenständen für die Vereinsarbeit als auch Zuwendungen zu Feiern von Vereinsjubiläen erfolgen. Die vorgenannten Jugend- und Vereinsförderungsrichtlinien geben hierzu Erläuterungen.

Antrag auf Aufnahme in die Vereinsförderungsliste 2013

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Ansprechpartner ist Herr Frech