Bürgerservice
Mit unserem Bürgerservice wollen wir Abhilfe schaffen und auf diesen Seiten die für bestimmte Dienstleistungen und Anliegen notwendigen Dokumente benennen und Formulare zum Ausdruck am eigenen Schreibtisch beziehungsweise direkt zum Versenden anbieten. Damit werden Sie schnell, bequem und zu jeder Tages- und Nachtzeit die notwendigen Informationen erhalten.
Sollten Sie Fragen an die Verwaltung haben, schicken Sie uns eine email.
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Wohnsitz-Anmeldung ist Pflicht
Nach Beantragung Ihrer Ausweisdokumente können Sie mit Ihrer Dokumentennummer nachsehen, ob die Dokumente im Bürgerbüro abholbereit sind: Klicken Sie bitte den nachstehenden Link an:
Broschüre neuer Personalausweis
Achtung: Neu! Ab 26. Juni 2012: Kinder brauchen einen eigenen Reisepass
Unabhängig vom Alter benötigen Kinder ab dem 26. Juni 2012 ein eigenes Ausweisdokument. Bislang genügte ein Eintrag in den Reisepass der Eltern. Diese Einträge sind aufgrund europäischer Vorgaben ab diesem Datum ungültig.
Damit Familien am Check-In zum Urlaubsflug keine böse Überraschung droht, sollte dies unbedingt beachtet werden, rät Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams.
Einen Kinderreisepass gibt es beim Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes. Er kostet 13 Euro und benötigt wird die Geburtsurkunde des Kindes, ein biometrisches Passfoto und das Kind muss persönlich anwesend sein. Der Antrag wird von beiden Elternteilen unterschrieben. Der Pass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinder können jedoch auch – unabhängig vom Alter – einen regulären Reisepass erhalten; dieser ist zum Beispiel für eine Einreise in die USA sogar erforderlich, die Herstellung bei der Bundesdruckerei dauert in der Regel etwa einen Monat.
Eltern sollten also die Ausweispapiere ihrer Sprösslinge überprüfen.
Mit der neuen Richtlinie werden Vorgaben der EU erfüllt. Sie ist für alle EU-Bürger verbindlich. Für Kinder aus anderen EU-Staaten gelten unterschiedliche Stichtage. In Österreich ist dies zum Beispiel schon der 15. Juni 2012. Welcher Stichtag gilt, hängt von der Staatsangehörigkeit ab und nicht davon, wo die Familie wohnt.
Von den Änderungen nicht unmittelbar betroffen sind in Deutschland lebende Bürger aus Nicht-EU-Ländern, wie zum Beispiel Türkei, Serbien und Mazedonien. Betroffene müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder beachten. Nähere Informationen hierzu erfährt man bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Folgende Vordrucke stehen zum Ausdruck bereit:
Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung [PDF: 13 KB]


