Verbrennen von Ästen und Zweigen, Lagerfeuer
Das Verbrennen von Ästen und Zweigen darf nur nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang erfolgen.
Das Ordnungsamt genehmigt nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und am Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Brandstelle darf nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Die Brandstelle ist spätestens bei Sonnenuntergang vollständig zu löschen.
Eine Feuerausbreitung darf nicht stattfinden.
Auf die gefährliche Wärmestrahlung (Ausbreitung des Feuers ohne brennbare Materialien) ist zu achten
Ab einer Größe der aufgestapelten brennbaren Materialien von 2m x 2m Grundfläche und 1,5 m Höhe ist ein Brandsicherheitsdienst erforderlich.
Es dürfen nur Äste und Zweige verbrannt werden.
Das Verbrennen von Ästen und Zweigen ist dem Ordnungsamt schriftlich mindestens 3 Werktage vor dem Verbrennen anzuzeigen.
Folgendes ist mitzuteilen:
- Wer verbrennt? Vor- und Zuname, Wohnsitz mit Straße und Ort
- Wo wird verbrannt? genaue Anschrift bzw. Lage des Grundstückes
- Wann wird verbrannt? Zeitraum und Dauer


