Feste bzw. Veranstaltungen
Straßenfest
Sie planen ein Straßenfest (Polterabend, etc.) zu veranstalten, dann benötigen Sie von der Ordnungsbehörde die entsprechende Genehmigung. Eine Sondernutzung der Straßen mit Absperrung, etc. erhalten Sie bei unserer
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Den Antrag können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen: Antrag Verkehrsbeschränkung
vorübergehender Gaststättenbetrieb
Wer aus besonderem Anlass das Gaststättengewerbe vorübergehend ausüben will, hat dem Ordnungsamt spätestens vier Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes folgende schriftliche Angaben zu machen.
- Name (des Vereins) mit Name, Vorname der verantwortlichen Person und deren Anschrift
- Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes
- Angabe der zu Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
- Voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
Für die Erstattung der Anzeige wude ein Vordruck erstellt -> Anzeige Vorübergehender Gaststättenbetrieb
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt


