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Tulpen im Klostergarten

Bewohnerparken

Zeichen Zone 290.1 mit Zusatz  für Bewohnerparken
© Markus Albert 

Die Bewohnerparkvignetten für das Jahr 2013 können voraussichtlich ab dem 12. Dezember 2012 im  Ordnungsamt abgeholt werden.

Die Kosten belaufen sich wie in den vergangenen Jahren auf 25,00 €, ein Antrag ist auszufüllen.

Ordnungsamt - 07.12.2012

Allgemeine Informationen zum Start und Ablauf des Bewohnerparkens

Allgemeine Informationen zum Bewohnerparken


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Altstadtbewohner,

das bewährte Bewohnerparken wurde 2004 gestartet. Ziel ist es, Ihnen, den Bewohnern der Altstadt eine höhere Wohnqualität zu verschaffen.

Sie bekommen mit dem Bewohnerparken ein besonderes Parkrecht im Bereich Ihres Zuhauses eingeräumt, während gleichzeitig die Besucher unserer Stadt auf bestimmte Parkflächen und Parkhäuser verwiesen werden. Im Gegenzug dürfen wir Sie jedoch auch darum bitten, die für unsere Gäste bestimmten Parkplätze ebenfalls frei zu halten.

Gemeinsam mit Vertretern des Vereins "Lebenswerte Seligenstädter Altstadt", der Polizei und den Mitarbeitern des Ordnungsamtes ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Mai 2003 nun schon seit 7 Jahren abgestimmt und verwirklicht worden.

Keine Regelung ist perfekt und wir konnten auch nicht alle Wünsche der Altstadtbewohner Rechnung tragen. Wir bitten Sie deshalb, die neue Regelung kritisch zu begleiten und mit Verbesserungsvorschlägen einen Beitrag zur Beseitigung noch vorhandener Unstimmigkeiten zu leisten.

Sprechen Sie mit uns:

Herr Markus Albert
Ordnungsamt
Marktplatz 1
63500 Seligenstadt
Telefon:
06182 / 87 119

Fax:
06182 / 87 282

E-Mail:

Raum:
Zimmer 106 (1.Stock)

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Die Bewohnerparkzonen werden in vier verschiedene Bereiche aufgeteilt:

Geltungsbereich A (blau):
Steinheimer Straße bis Steinheimer Tor, Schlüsselgasse, Stadtmühlgasse, Schafgasse, Mohrmühlgasse, Pfortengasse, Rosengasse, Wallstraße, Große Salzgasse, Kleine Salzgasse.

Geltungsbereich B (rot):
Frankfurter Straße von Marktplatz bis Sparkasse, Sackgasse, Wolfstraße bis Einhardstraße, Aschaffenburger Straße von Marktplatz bis zur Einfahrt Freihofplatz, Bahnhofstraße bis zur Einhardstraße, Mauergasse von Frankfurter Straße bis zur Bachgasse, Bachgasse, Jakobstraße bis zur Einhardstraße, Stadtgraben von Frankfurter Straße bis Jakobstraße

Geltungsbereich C (gelb):
Gerbergasse, Hospitalstraße, Kleine Rathausgasse, Kleine Fischergasse, Große Rathausgasse, Große Fischergasse, Palatiumstraße, Römerstraße, Kleine Maingasse, Große Maingasse, Freihofstraße, Freihofplatz Nr. 3 bis 7.

Geltungsbereich D (grün):
Aschaffenburger Straße von Freihofplatz bis zur Pfarrgasse, Mauergasse von Bachgasse bis Am Riegelsbach, Peterstraße von Am Riegelsbach bis zur Pfarrgasse, Am Riegelsbach bis zur Mauergasse, Vautheigasse, Freihofplatz Nr. 1 und 2, Pfarrgasse.

Ich wünsche uns allen, dass das Bewohnerparken in Seligenstadt weiterhin den gewünschten Erfolg bringt, den die Initiatoren sich erhoffen.

Mit freundlichen Grüßen


Claudia Bicherl
Erste Stadträtin

Antrag
Antrag Bewohnerparken [PDF: 85 KB]
Gebühr
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 €.