Schadstoffmobil
In vielen Bereichen werden immer noch eine große Anzahl von Produkten verwendet, die mit giftigen Chemikalien angereichert sind. Zu ihrer umweltverträglichen Entsorgung sind besondere technische Maßnahmen erforderlich. Einige Sonderabfälle stellen sogar Wertstoffe dar und können zu neuen Produkten wieder aufgearbeitet werden. Um Wasser, Boden und Luft sauber zu halten, sollten Sie Sonderabfälle beim Schadstoffmobil abgeben.
Das Schadstoffmobil kommt viermal jährlich zu verschiedenen Standorten in Seligenstadt. Es findet keine Straßensammlung statt! Die Sonderabfälle sind nur persönlich beim Sammelpersonal abzugeben. Die Termine und die Standorte des Fahrzeugs werden im Abfallkalender und in der Tagespresse bekanntgegeben.
Die Sammeltermine erfahren Sie außerdem hier
Regeln und Hinweise:
An der Sammlung können sich private Haushalte, Schulen, Dienstleistungsunternehmen und Kleingewerbebetriebe beteiligen. Dabei darf das jährliche Sonderabfallaufkommen jedoch 500 kg nicht übersteigen. Insbesondere gewerbliche Abfallerzeuger mit größeren Abfallmengen müssen die Sonderabfälle dem Gesetz entsprechend der HIM GmbH direkt andienen bzw. sich an eine Entsorgungsfachfirma wenden.
Um unnötige Zurückweisungen an den Schadstoffmobilen zu vermeiden, sind bei der Anlieferung folgende wichtige Hinweise zu beachten:
- Pro Abfallerzeuger und Sammeltag dürfen nicht mehr als 100 kg bzw. 100 Liter Sonderabfälle abgegeben werden.
- Das Fassungsvermögen der Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein, da größere Behälter nicht in die Fässer des Sammelfahrzeuges passen.
- Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der dicht verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden.
- Haushaltsbatterien sind in erster Linie über die Verkaufsstellen des Handels bzw. über die jeweiligen Abgabemöglichkeiten der Kommunen und in zweiter Linie über das Schadstoffmobil zu entsorgen
- Altöl muß gemäß Altöl-Verordnung bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel, Tankstellen, Supermärkte), die Motoröle vertreiben, kostenlos zurückgenommen werden.
- in Ausnahmefällen werden Altmedikamente auch am Schadstoffmobil entgegengenommen.
- Ausgehärtete und kleinere Mengen an flüssigen Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
- Kfz-Batterien sind vorrangig über die Verkaufsstellen des Handels und nur in besonderen Fällen über das Schadstoffmobil zu entsorgen.
- Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und können dem Hausmüll bzw. der Gelben Tonne zugeführt werden.
- Transportbehälter der Anlieferer (Schachteln, Körbe, Tüten, etc.) können nicht am Schadstoffmobil bleiben und sind wieder mitzunehmen.
Darüber hinaus muss bei der Sonderabfall-Kleinmengensammlung folgendes beachtet werden:
Das Sammelteam nimmt täglich mehrere Sammeltermine wahr; d.h. die angegebenen Sammelzeiten sind genau einzuhalten und beinhalten Sortier-, Verpackungs- und Aufräumarbeiten an den Sammelstellen. Obwohl das Sammelpersonal angewiesen ist, den Bürgerinnen und Bürgern weitestmöglich entgegenzukommen, besteht für diejenigen, die erst kurz vor Ablauf der Sammelzeit am Fahrzeug ankommen, und bei allzu großem Andrang kein Anspruch auf Abnahme der Sonderabfälle. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Sammelteam pünktlich einen Anschlußtermin wahrzunehmen hat.
Wir bitten in solchen Fällen darum, die zeitlich verschobenen Sammeltermine in anderen Teilorten der Kommune bzw. die nächste Sammlung wahrzunehmen; auf keinen Fall dürfen Abfälle anonym an den Sammelstellen abgestellt werden.
Folgende Abfälle werden nicht am Schadstoffmobil angenommen:
• radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle
• Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher
• Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe
• Altreifen
• Abfälle in Gebinden größer als 20 Liter
• Transportverpackungen (Taschen, Kartonagen, Kisten etc.)


