Rente
Die Wahrnehmung seiner sozialen Rechte ist für den einzelnen Bürger von größter Wichtigkeit. Die städt. Rentenabteilung ist den Seligenstädter Bürgerinnen und Bürgern dabei behilflich. Nachfolgend wird auf das umfangreiche Dienstleistungsangebot des Amtes hingewiesen. Sämtliche Leistungen des Amtes werden kostenlos erbracht. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Wir erteilen allgemeine Auskünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Konkrete Auskünfte in Einzelfällen können über die Deutsche Rentenversicherung eingeholt werden. Auch Rentenauskünfte (=Berechnung des einzelnen Rentenanspruchs) können für alle Versicherten vom Rentenversicherungsträger eingeholt und erläutert werden.
Beglaubigungen von - Zeugnissen,
- Bescheinigungen und - in Ausnahmefällen - auch Geburts- und
Heiratsurkunden für Rentenzwecke.
Sie haben weitere Fragen? Ihr Ansprechpartner ist Ihnen gerne behilflich.
Folgende Rentenanträge können bei unserem Amt gestellt werden:
Altersrenten ab dem 60. Lebensjahr
Hinterbliebenen- und Waisenrente
Rente wegen Erwerbsminderung und
Darüberhinaus können Sie Kontenklärungen durchführen, d.h., Lücken im Versicherungskonto schließen.
Warum einen Antrag stellen ? Zum Seitenanfang
• Die Rente kommt nicht von alleine oder wird "von Amts wegen" auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß nicht, wann und welche Leistung Sie haben möchten. Alle gesetzlichen Sozialleistungen - auch die Rente zählt dazu - werden in der Regel nur auf Antrag bewilligt.
• Eine Klärung des Versicherungskontos - Kontenklärung - ist erforderlich, damit alle rentenrechtlichen Zeiten erfasst und Lücken im Versicherungsverlauf ergänzt werden oder das Rentenkonto an die aktuelle Gesetzeslage angepasst wird.
• Im Renten- und Kontenklärungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung gesetzlich verpflichtet.
Wann wird der Antrag gestellt ? Zum Seitenanfang
Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ist ein Rentenantrag rechtzeitig zu stellen. Rentenansprüche werden nur zeitlich begrenzt nachgezahlt. Der Zeitpunkt des Rentenantrages kann für den weiteren Krankenversicherungsschutz maßgebend sein.
Altersrente:
Etwa drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze sollte der Antrag auf Altersrente gestellt werden, sofern die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Erwerbsminderungsrente:
Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist (z. B. durch Erkrankung, Unfall) und Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, sollten Sie umgehend den Antrag stellen.
Hinterbliebenenrente:
Nach Eintritt des Sterbefalles sollten Sie baldmöglichst die Hinterbliebenenrente beantragen. Häufig weist Sie das Beerdigungsinstitut bereits darauf hin. Der Antrag zur Auszahlung des "Sterbevierteljahres" ersetzt nicht den Rentenantrag.
Kontenklärung:
Das eigene Versicherungskonto sollte frühzeitig vervollständigt werden. Häufig fordert Sie der Versicherungsträger schon mit Übersendung eines Auszuges über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten durch eine Rentenauskunft oder Renteninformation dazu auf.
In einem Ehescheidungsverfahren / Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ebenfalls eine Kontenklärung zur Feststellung der beiderseitigen Rentenanwartschaften durchgeführt.
Wie wird der Antrag gestellt ? Zum Seitenanfang
Schriftlich.
Anträge können zwar formlos gestellt werden, es empfiehlt sich aber unbedingt die "offiziellen" Antragsvordrucke zu verwenden. Die Antrag aufnehmenden Stellen halten diese für Sie bereit - in Seligenstadt werden alle erforderlichen Anträge nur noch im Online-Verfahren aufgenommen, Vordrucke in Papierform werden nicht mehr vorgehalten und gehören der "Vergangenheit" an.
Wo wird der Antrag gestellt ? Zum Seitenanfang
Allgemein kann ein Antrag gestellt werden bei:
• der örtlich zuständigen Wohnsitzgemeinde
• den Versichertenältesten oder VersichertenberaterInnen
• den Beratungszentren der Rentenversicherungsträger
• Notfalls kann der Rentenantrag bei jedem deutschen Sozialleistungsträger gestellt werden.
Ihr Ansprechpartner ist Ihnen hier im Rechts- und Sozialamt beim Ausfüllen der Anträge behilflich.
Weitere kostenfreie Anlaufstellen in Frankfurt am Main:
Auskunfts- und Beratungsstelle Frankfurt am Main
Zeil 53
60313 Frankfurt am Main
Terminvereinbarung erbeten unter:
Tel.: (069) 99 99 20 90
Fax: (069) 29 99 8-190
E-Mail: kundenservice-in-frankfurt@drv-hessen.de
Sprechzeiten:
montags und donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
dienstags und mittwochs von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Internet: http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
Versichertenälteste und Versichertenberater/in Landkreis Offenbach
der Deutschen Rentenversicherung:
Kunz, Alois
Wilhelmstr. 2, 63165 Mühlheim
Sprechzeit: nach Vereinbarung
(Tel.: 0 61 08 / 7 66 84 oder 069/ 83 91 81)
Scherer, Wilhelm-Burkhard
Bahnhofstraße 18, 63165 Mühlheim
Sprechzeit: nach Vereinbarung (Tel.: 0 61 08 / 7 97 10 10)
Mayer, Gerrit-Joachim
Händelstraße 6, 63165 Mühlheim
NaturFreunde-Jugendheim Mühlheim
Am Maienschein 467, 63165 Mühlheim
Sprechzeit: nach Vereinbarung (Tel.: 0 61 08 / 79 41 45)
Sie leben im Ausland:
Die internationalen Verbindungstellen im Ausland nehmen auch Anträge auf deutsche Rentenleistungen entgegen und leiten sie an die Verbindungsstellen in Deutschland weiter. Die örtliche Sozialversicherungsstelle im Ausland sollte Ihre erste Anlaufstelle sein - vergessen Sie nicht bei dem Antrag auf Ihre dortige Rente die Versicherungszeiten in Deutschland mit anzugeben.
Kosten für die Antragstellung? Zum Seitenanfang
Nein.
Sofern Sie sich an die gesetzlich vorgegebenen Stellen zur Antragaufnahme wenden, ist folgendes gebührenfrei:
• von der Antragstellung,
• über die Vervollständigung Ihrer Unterlagen und Zeiten,
• bis zur Rentenbewilligung
• und Nachprüfung von Bescheiden,
• sowie ggf. Einleitung von Rechtsbehelfsverfahren,
• einschließlich aller Auskünfte und Beratungen.
Diese Unterlagen sollten Sie mitbringen: Zum Seitenanfang
Die folgende Auflistung gibt einen allgemeinen Überblick. Nicht bei allen Antragsarten und auch nicht bei einem aktuellen, vollständigen und richtigen Versicherungsverlauf ist die Vorlage aller Unterlagen erforderlich. Ihr Ansprechpartner wird Sie über die für Ihren Antrag notwendigen Unterlagen informieren.
Nachweise über Beitrags- und Beschäftigungszeiten:
• Versicherungsverlauf/Rentenauskunft
• Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen
• Versicherungsnachweise, Entgeltbescheinigungen
• ausländische Versicherungsnachweise/Arbeitsbücher
Nachweise über Ersatzzeiten:
• Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein
• Heimkehrer-/Häftlingshilfebescheingung
Nachweise über Anrechnungszeiten:
• Schulzeugnisse nach dem 17. Lebensjahr
• Lehrzeugnis, Gesellen-, Meisterbrief
• Fach-, Fachhoch-, Hochschul-Bescheinigungen
• Sprachkurs-Bescheinigung
• Bescheide über Arbeitslosengeld I und II, -meldezeiten, Sperrfristen, Kranken-, Verletzten-, Übergangs-,
Schlechtwettergeld
• Rehabilitationsbescheinigungen
Nachweise über Renten- und andere Leistungen:
• Bescheide über Renten aller Art
• Bescheide über Versorgungsleistungen/Pension
• Nachweise über (betriebliche) Zusatzversorgungen (Betriebsrente)
• Bescheide über andere soziale Leistungen
Urkunden und Ausweise:
• Personalausweis oder Reisepass
• Krankenversicherungskarte
• Geburts,- Heirats-, Sterbeurkunden
• Familien-/Stammbuch
• Schwerbehindertenausweis
• Betreuer-Ausweis, Vollmacht
• Steueridentifikationsnummer (Musteranschreiben)
Bankverbindung in der neuen Form BIC und ITAN (ehem. Bankleitzahl und Kontonummer) - diese Angaben erhalten Sie von Ihrer Bank/Sparksse beziehungsweise sind auf dem Kontoauszug zu finden
Vordrucke zum Download Zum Seitenanfang
Hier finden Sie auch Vordrucke zur Kontenklärung und Rentenantragstellung.
Sie können sie soweit vorbereiten und auf Vollständigkeit prüfen lassen - die Anträge werden dann an Ihren Versicherungsträger weitergeleitet.
Notieren Sie die für Ihren Antrag notwendigen Unterlagen, Ihre Terminabsprache und Ihren Ansprechpartner.
Termin zur Antragsaufnahme Zum Seitenanfang
Neben den "klassischen Wegen" können Sie Ihren Antragswunsch auch per
E-Mail mitteilen und einen Termin abstimmen.


