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Tulpen im Klostergarten

Wohngeld

woge

Die Wohngeldstelle/Wohnungsvermittlungsstelle finden Sie im 

          Nachbarschaftshaus,
          Am Hasenpfad 31
          63500 Seligenstadt

Sprechzeiten sind dienstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. 
 
Das Wohngeld hat den Zweck, Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern und wird als Mietzuschuss geleistet. 
  
Anträge können Sie hier erhalten. Erforderliche Anlagen erhalten Sie hier

Für den Antrag auf Mietzuschuss ist zusätzlich erforderlich:
-      Mietvertrag, ggf. Mietänderungsschreiben, Nachweise Mietzahlung der letzten 3 Monate (Kontoauszüge), 
-      Komplette Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder, ggf. Schwerbehindertenausweis, 
-      Schulbescheinigungen von Kindern zwischen 16 und 25 Jahren 
  
Hier erhalten Sie weitere Auskunft:

Michèle Strauch
Am Hasenpfad 31
63500 Seligenstadt
Telefon:
06182/87267

Fax:
06182/87167

E-Mail:

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Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden
Adresse auf externer Landkarte anzeigen

 

Michaela Brenneisen
Am Hasenpfad 31
63500 Seligenstadt
Telefon:
06182 87268

Fax:
06182 87167

E-Mail:

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Wie errechnet sich der Wohngeldanspruch?
 
Das Wohngeld ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, von der monatlichen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern) und dem anrechenbaren Gesamteinkommen. Da sich hier jedoch eine Vielzahl von Möglichkeiten ergibt, kann die Höhe des Wohngeldanspruches nur individuell ermittelt werden. Gerne können wir für Sie telefonisch oder persönlich eine Testberechnung durchführen. Darüber hinaus haben Sie auch im Internet die Möglichkeit den eigenen Wohngeldanspruch zu ermitteln. Hierfür steht ein Wohngeldrechner zur Verfügung.

Lastenzuschuss
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Für selbstgenutztes Wohneigentum besteht die Möglichkeit, Lastenzuschuss ("Wohngeld für Eigentümer") zu
beantragen.

Der erforderliche Antrag kann hier heruntergeladen werden, zusätzliche Anlagen bitte hier klicken.

Wir bitten, dem Antrag noch folgende Nachweise beizufügen:
-      Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Finanzierungsunterlagen, Grundsteuerbescheid,
-      Komplette Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder, Bescheid über Eigenheimzulage