Wohnungssuchende - Wohnungsvermittlung
Die Wohngeldstelle/Wohnungsvermittlungsstelle ist erreichbar im
Nachbarschaftshaus,
Am Hasenpfad 31
63500 Seligenstadt
Sprechzeiten sind dienstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr bzw. nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Am Hasenpfad 31
63500 Seligenstadt
Am Hasenpfad 31
63500 Seligenstadt
Die Stadt Seligenstadt ist Eigentümerin von Sozialwohnungen in Seligenstadt und den Stadtteilen. Zudem hat die Stadt Seligenstadt auch das Vorschlagsrecht für öffentlich geförderte Wohnungen von anderen Wohnungsbaugesellschaften.
Darüber hinaus besteht für Senioren ab dem 60. Lebensjahr die Möglichkeit, altengerechte Wohnungen (öffentlich gefördert) anzumieten.
Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen, die ein Vermieter im Gegensatz zu frei finanzierten Wohnungen nur an einen bestimmten Personenkreis vermieten darf, deren Einkommen eine gesetzliche festgelegte Grenze nicht überschreiten darf. Dem Vermieter werden zum Bau von Sozialwohnungen öffentliche Mittel des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zur Verfügung gestellt. Meistens handelt es sich dabei um zinsgünstige Darlehen. Im Gegenzug wird der Vermieter einigen Beschränkungen unterworfen. So darf dieser geringere Mieten als die ortsüblichen Mieten von Mietern verlangen. Somit besteht auch für besondere Haushalte mit geringem Einkommen, wie Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen und Hilfebedürftige die Möglichkeit, preisgünstige Wohnungen anzumieten.
Jeder Bürger aus Seligenstadt kann sich als Wohnungssuchender für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung / Seniorenwohnung) bewerben und vormerken lassen:
Antrag Sozialwohnung
Auch auswärtige Haushalte können sich um eine Wohnung in Seligenstadt bewerben, werden aber nur nachrangig berücksichtigt. Hier ist die Vorlage einer aktuellen Wohnberechtigungsbescheinigung der zuständigen Gemeinde/Stadt notwendig.
Für eine Wohnungsvermittlung können nur Wohnungssuchende berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für öffentlich geförderte Wohnungen wohnungsberechtigt sind und demzufolge Anspruch auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung haben. Diese wird erteilt, wenn das Gesamteinkommen aller Familienmitglieder die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Auch wenn Sie von einer zu großen geförderten Wohnung in eine kleinere preiswertere geförderte Wohnung tauschen möchten, sind wir Ansprechpartner für sie.


